Der internationale Führerschein ist ein Ausweisdokument, der es ausländischen Behörden erlaubt, die Gültigkeit von Führerscheinen festzustellen, die in einem anderen Land erworben wurden.
Das sogenannte Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, der es erlaubt, mit seinem Führerschein auch im Ausland Kraftfahrzeuge führen zu dürfen. Ohne dieses Abkommen wäre die Anerkennung des eigenen Führerscheins im Ausland sonst nicht gewährleistet. Die Verordnung wurde in einer Vereinigung von 192 Ländern erarbeitet und hat somit fast auf dem gesamten Globus Gültigkeit. Es dürfte damit kaum ein ausländisches Reiseziel geben, in dem der Führerschein nicht anerkannt wird. Der Wiener Vertrag dient eigentlich der Vereinheitlichungen von Straßenregeln und geht damit über die reine Anerkennung von Führerscheinen unterschiedlicher Staaten weit hinaus.
Die Gültigkeit im Ausland muss aber erst durch ein Zusatzdokument hergestellt werden, dem internationalen Führerschein, den man zusätzlich zu seinem nationalen Führerschein erhält. Dieser muss bei den entsprechenden Straßenverkehrsbehörden beantragt werden. Ausländische Staaten verfahren bei der Anerkennung von Führerscheinen aber unterschiedlich. So gibt es Staaten, in denen das Zusatzdokument nicht notwendig ist und andere, in denen es hingegen zwingend erforderlich ist. Dem Reisenden wird nichts anderes übrig bleiben, als sich vorher bei seiner Behörde zu informieren, welche Regelungen im Zielland gelten. Wer den internationalen Führerschein aber beantragt, ist in jedem Fall auf der sicheren Seite. Nur innerhalb der EU ist das Zusatzdokument in jedem Fall nicht notwendig.
Die Ausstellung des internationalen Führerscheins ist aber nur möglich, wenn man bereits über einen neuen nationalen Führerschein im Scheckkartenformat verfügt. Falls dieses nicht der Fall sein sollte, wird der alte Führerschein zuvor getauscht und erst nach Ausstellung des neuen Führerscheins erhält man dann auch seinen internationalen Führerschein.
Die Ausstellung erfolgt in den zuständigen Straßenverkehrsämtern und den dortigen Führerscheinstellen. Man sollte daran denken, dass die Ausstellung kostenpflichtig ist und dass man ein Lichtbild mitzubringen hat. Außerdem sollte man den Antrag rechtzeitig vor einer geplanten Reise stellen.