Pfändung von Leasing-Fahrzeug ist nicht möglich

Leasing ist eine besondere Form der Finanzierung, bei der ein Leasingnehmer kein Eigentum an einer Sacher erwirbt. Eigentümer ist vielmehr der Leasinggeber, der ein Nutzungsrecht an der Sache einräumt.

Der Leasingvertrag ist dabei eine Art Sonderform eines Mietvertrages, was sich am besten im Vergleich zu einem Wohnungsmietvertrag veranschaulichen lässt. Bei einem Wohnungsmietvertrag ist der Vermieter dafür zuständig, dass das Haus und die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand bleiben. Wenn also die Fenster oder die Fassade erneuert werden müssen, ist dies Aufgabe des Vermieters. Bei einem Leasingvertrag gehen diese Pflichten auf den Leasingnehmer über. Wenn also das geleaste Auto zur Wartung oder Inspektion muss, so liegt es in der Verantwortung des Leasingnehmers, sich darum zu kümmern. Und der Leasingnehmer muss auch entsprechend die Kosten tragen, es sei denn, dies ist im Leasingvertrag anders geregelt worden.

In Deutschland sind Leasingverträge vorrangig bei Fahrzeugen bekannt. Für eine Fahrzeugfinanzierung erwirbt der Leasinggeber das Fahrzeug vom Hersteller und verleast es dann an den Leasingnehmer. Eigentümer bleibt aber in jedem Fall der Leasinggeber, sodass ein geleastes Fahrzeug auch nicht gepfändet werden kann, da es dem Leasingnehmer ja nicht gehört. Zahlt der Leasingnehmer allerdings seine Raten nicht, so wird der Leasinggeber die Rückgabe des Fahrzeuges verlangen. Beachten sollte man als Leasingnehmer dabei, dass ein Ausstieg aus einem Leasingvertrag sehr schwierig ist. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Leasingobjektes und kann beispielsweise verhindern, dass der Leasingvertrag von jemandem übernommen wird. Auch Zahlpausen, wie man sie eventuell mit seiner Bank für die Rückzahlung eines Kredites vereinbaren kann, sind in Leasingverträgen normalerweise nicht vorgesehen.

Andere Formen des Leasings sind das Leasing von Immobilien und das Sale-and-aease-back Modell. Dabei verkauft ein Unternehmen seinen Besitz an eine Leasinggesellschaft und mietet diesen Besitz dann quasi wieder zurück. Der Vorteil für das Unternehmen ist eine Erhöhung der Liquidität, da die Leasinggesellschaft den Besitz ankauft und dafür entsprechend bezahlt. In der Folge muss das Unternehmen aber die entsprechenden Leasingraten bedienen, sodass eine langjährige Belastung auf das Unternehmen zukommen kann.