Jahresbeiträge für Organisationen und Verbände

Sowohl im beruflichen als auch im privaten Leben kann es vorteilhaft sein, sich verschiedenen Vereinen oder speziellen Organisationen anzuschließen, wofür dann allerdings Jahresbeiträge fällig werden.

In Deutschland gibt es zahlreiche Vereine, Verbände und andere Organisationen mit den unterschiedlichsten Ausrichtungen. In einigen übt man hauptsächlich ein Hobby aus, andere verfolgen politische, gesellschaftliche oder wohltätige Zwecke oder vertreten die Interessen bestimmter Gruppen. Ihre große Gemeinschaft liegt darin, dass die Mitgliedschaft in der Regel nicht kostenfrei ist, sondern Jahresbeiträge oder Monatsbeiträge erhoben werden. Wofür diese verwendet werden, hängt natürlich von der Art der Organisation ab.

Sportvereine unterhalten damit ihre Plätze und Hallen und bezahlen ihre Kursleiter und Trainer, Berufsverbände organisieren verschiedene Veranstaltungen und stellen Mitarbeiter an, die sich um die Belange ihrer der Angestellten in der jeweiligen Branche kümmern. Gewerkschaften verfolgen einen ganz ähnlichen Zweck und verwenden die Mitgliedsbeiträge zusätzlich für die Bildung sogenannter Streikkassen, die im Ernstfall für den Arbeitskampf benötigt werden. Auch politische Parteien verlangen in der Regel Monats- oder Jahresbeiträge, um Informationsmaterialien, Wahlkämpfe und natürlich die politische Arbeit zu finanzieren, da die staatlichen Zuwendungen alleine dafür nicht ausreichen.

In gemeinnützigen Organisationen werden die Jahresbeiträge zum Großteil für die entsprechenden wohltätigen Zwecke eingesetzt, ein Teil davon dient aber auch dazu, die Verwaltungskosten zu decken. Wie hoch diese ausfallen, ist im Geschäftsbericht verzeichnet, der den Mitgliedern entweder jährlich zukommen oder für diese zumindest online abrufbar sein sollte. Außerdem ist das offizielle Spendensiegel ein Zeichen dafür, dass mit den Mitgliedsbeiträgen effizient gewirtschaftet wird.

Bis zu einem gewissen Betrag kann man die Jahresbeiträge für Wohlfahrtsverbände übrigens als Spenden von der Einkommenssteuer absetzen. Die Aufwendungen für politische Parteien werden sogar bis zur Hälfte zurück erstattet, sofern sie bestimmte Summen nicht übersteigen. Daher sollte man sich für diese Ausgaben von der Organisation eine Quittung ausstellen lassen und diese mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.